Praxisorientierte
Prüfungen

als Brauchbarkeitsnachweis anerkannt

  • anspruchsvolle Vorprüfungen
  • Hauptprüfungen als „Meisterprüfung“
  • Wesenstest im Schwarzwildgatter

Wird ein Schweißhund gerufen, dann erwarten die Schützen einen gerecht abgeführten Nachsuchenspezialisten mit einem hohen Maß an Leistungsfähigkeit. Der Nachweis dazu kann nur durch anspruchsvolles Prüfen des Leistungsstandes der Hunde erfolgen.

Nach intensiver Einarbeitung werden dazu die Hunde des SHVD auf der Vorprüfung geführt – eine praxisgerechte, erschwerte Prüfung auf der Kunstfährte nebst diversen Gehorsams- und Wesensfächern.

Der hohe Standard unserer als Brauchbarkeitsnachweis für die Nachsuche auf Schalenwild dienenden Vorprüfung bildet in vielen Bundesländern auch die Basis zur Ernennung zum „Anerkannten Nachsuchenführer“.

Eine Vorprüfung findet auf einer jagdnahen Fährte statt. Die Fährtenlänge beträgt mindestens 1000m, ist mit wenigstend drei rechtwinkligen Haken und zwei Wundbetten versehen. Es werden 6 Verweiserpunkte angelegt, welche aus Schnitthaar, Deckenfetzen oder Knochensplittern bestehen. Die Fährten werden ohne Schweiß mit Schalen von Rot-, Dam- oder Schwarzwild und dem Fährtenschuh getreten. Sie haben eine Mindeststehzeit von 20 Stunden. Am Ende der Fährte liegt ein Stück Wild von der Art mit deren Schalen die Fährte jeweils getreten wurde.

Über den ungefähren Ablauf einer Vorprüfung können Sie sich in unseren Prüfungsberichten informieren.

Die Vorprüfung besteht aus folgenden Fächern:

  1. Vorsuche
  2. Riemenarbeit
  3. Riemenführigkeit und Gehorsam
  4. Ablegen und
  5. Schussfestigkeit

Für die Vorsuche ist ein Zeitlimit von ca. 10 min. gesetzt. Der Hund soll aus einer Entfernung von ca. 20 m vor dem Anschuss unter Bögeln den Anschuss finden und deutlich verweisen.

Bei der Riemenarbeit wird die Sicherheit des Hundes auf der Fährte von den Prüfungsrichtern beurteilt. Hier spielt das Tempo in dem der Hund arbeitet keine Rolle, denn hier kommt es darauf an, dass der Hund so wenig wie möglich von der Fährte abweicht und sozusagen sicher nachsucht. Geringes Abweichen (bis max. 15 m) ist gestattet. Stärkeres Abweichen bzw. erneutes Anlegen des Hundes auf die Fährte führt zu Punkteabzug bis hin zum Abbruch der Vorprüfung.

Im Fach Riemenführigkeit und Gehorsam soll unter Beweis gestellt werden, dass der Hund ein gehorsamer Begleiter seines Hundefürers ist, der in jeder Situation unter dessen Kontrolle bleibt und sofort zur Stelle ist.

Beim Ablegen ist der Hund durch ein Sicht- oder sehr leises Hörzeichen vom Hundeführer unangeleint oder auch fest an einem Baum abzulegen. Der Hundeführer hat sich außer Sichtweite des Hundes zu begeben. Nach 15 Min. wird ein Schuss abgegeben und 5 Min. danach ein weiterer Schuss. Der Hund soll im besten Falle am Ablegeort verbleiben und sich nicht entfernen. Insgesamt beträgt die Dauer des Ablegens 30 Min. Danach holt der Hundeführer den Hund wieder ab.

Beim Fach Schussfestigkeit werden aus ca. 20m Entfernung vom Hund im Abstand von 30 Sekunden 2 Schüsse in die Luft abgegeben. Von dieser Situation sollte der Hund unbeeindruckt bleiben.

In einigen Bundesländern (Bitte beachten Sie die jeweilig gültige Brauchbarkeitsverordnung!) ist zum Erlangen des Brauchbarkeitsnachweises das Bestehen einer Anschneideprüfung und/oder des Faches Verhalten auf dem Stand notwendig. Diese Fächer können beim SHVD fakultativ im Rahmen der Vorprüfung abgelegt werden. Bitte vermerken Sie dies auf der Nennung!

Die Hundeführer haben in vollständiger Nachsuchenausrüstung (Gewehr, mind. 7 m langer Schweißriemen und -halsung bzw. Suchengeschirr) zu erscheinen. Zu Beginn einer jeden Prüfung ist dem Prüfungsleiter der Abstammungsnachweis und der Impfpass des zu prüfenden Hundes auszuhändigen.

Die Hauptprüfung wird auf natürlicher Wundfährte durchgeführt. Zugelassen sind Schweißhunde, die eine Vorprüfung erfolgreich abgelegt haben. Weitere Bedingung ist das Führen der jährlichen Leistungsnachweise und deren Abgabe beim Prüfungswart. Die Hauptprüfung kann auch als Einzelprüfung durchgeführt werden.

Prüfungsfächer der Hauptprüfung sind:

  1. Riemenarbeit auf kalter Wundfährte
  2. Hetze
  3. Standlaut und Stellen

Die Riemenarbeit wird auf kalter natürlicher Wundfährte der Schalenwildarten (außer Rehwild) geprüft. Die Wundfährte muss eine Stehzeit von mind. 4 Stunden und eine Mindestlänge von 400 m haben. Am Anschuss hat der Hund die Eingriffe und etwa vorhandene Pirschzeichen wie Schweiß, Schnitthaar und Knochensplitter anzuzeigen. Der Hund soll nach Untersuchung des Anschusses ruhig mit tiefer Nase aus diesem heraus suchen und der Wundfährte am Riemen folgen. Gefundene Pirschzeichen sind zu zeigen. Der Hund soll die Fährte mit allen Winkeln und Widergängen ausarbeiten, ohne dabei auf kreuzende Fährten anderen Wildes überzuwechseln. Auf Verleitfährten soll sich der Hund selbst korrigieren. Auch soll sich der Hund während der Nachsuche nicht von gesundem Wild von dieser abbringen lassen. Der Hund muss die Rotfährte bis ans Wundbett oder bis zum kranken oder verendeten Stück am Riemen arbeiten, es sei denn, Hundeführer und Richter kommen im Verlauf der Arbeit zu der Überzeugung, dass das Stück nicht zur Strecke kommen kann.

Kommt der Hund im Verlauf der Riemenarbeit an ein Wundbett, das schon kalt ist, so ist der Fährte am Riemen bis zum warmen Wundbett oder bis zum kranken Stück zu folgen. Am frischen Wundbett oder auf der warmen Wundfährte ist der Hund, nach Zeichen an den Richterobmann, zu schnallen. Der abgehalste Hund soll der Fährte bei dauernder, anhaltender Hetze mit kräftigem Fährtenlaut zügig weiter folgen, bis sich das Stück stellt.

Hat sich das kranke Stück dem Hund gestellt, so hat er es zu binden und lauthals zu verbellen bis der Fangschuss angetragen werden kann.

Ein Wesenstest wird im SHVD e.V. ausschließlich im Saugatter durchgeführt. Es wird das Verhalten der Schweisshunde am lebenden Schwarzwild überprüft und anschließend analysiert.

Um ihren Hund besser studieren zu können und dadurch gezielter auszubilden, haben Schweißhundführer sofern sich keine Möglichkeiten im eigenen Jagdbetrieb ergeben, im Saugatter eine gute Alternative, ihren Hund einem direkten Kontakt mit Schwarzwild zu unterziehen.

Vor dem Ablegen einer Prüfung im SHVD e.V. benötigen wir eine Nennung von Ihnen. Nutzen Sie dazu bitte auschließlich folgendes Formular:

Bitte senden Sie Ihre Nennnung rechzeitig an unsere Geschäftsstelle – die Prüfungsplätze im SHVD e.V. sind begrenzt und stark nachgefragt.

Beachten Sie dabei, dass nur vollständig (Kopie Ahnentafel nicht vergessen!) und leserliche Nennungen (am besten ist das Aufüllen des Nennformulars am PC), zu denen das Nenngeld vollständig bei uns eingegangen ist, bearbeitet werden. Die Entrichtung des Nenngeldes ist ausschließlich per Überweisungen vorzunehmend, eine Barzahlung der Prüfungsgebühr ist nicht möglich.

Bitte beachten Sie, dass eine Nennung nicht für einen bestimmten Prüfungstermin oder -ort erfolgt und sich die Prüfungsteilnahme nach dem Zeitpunkt der Nennung, der Anzahl der Prüfungsteilnehmer und an den eingesetzten Richtern richtet. So wird im SHVD e.V. zum Beispiel kein Richter, der auch Züchter ist, einen Hund aus einem seiner Würfe richten dürfen.

Der Prüfungswart informiert